wohnbeihilfe wien

Wohnbeihilfe in Wien

Was Sie wissen sollten

Auch in Österreich wird Wohnen immer teurer. Gerade in Wien überschlagen sich die Mieten, aber auch in den umliegenden Umgebungen, sofern eine gute Anbindung über Straßen und Schiene besteht. Die Stadt Wien greift daher finanziell schwächer aufgestellten Familien unter die Arme – mit der Wohnbeihilfe wird das Wohnen in Wien leistbarer für Sie.

Die Wohnbeihilife Wien unterstützt folgende Wohnungen

Sofern ein Wohngebäude mit öffentlichen Geldern gebaut wurde, kann für eine sich darin befindende Wohnung Wohnbeihilfe beantragt werden. Wurde das Wohngebäude mit öffentlichen Geldern saniert und wird mit der Miete ein Förderkredit zurückbezahlt, kann ebenso Wohnbeihilfe in Anspruch genommen werden. Die „Allgemeine Wohnbeihilife“ kann für ungeförderte Wohnungen beantragt werden.

Vorrausetzungen für die Wohnbeihilfe in Wien

Sie müssen einen gültigen Miet-, Kauf- oder Nutzungsvertrag für eine Wohnung in Wien haben und bezahlen für die Wohnung bereits Miete, eine Kreditrate oder ein Nutzungsentgelt. Dieser Vertrag muss beim Finanzamt gemeldet sein und die dafür nötige Gebühr entrichtet. Darüber hinaus müssen Sie in der Wohnung bereits gemeldet sein.

Sie können auch Wohnbeihilfe in Wien beantragen, wenn Sie bereits Mietschulden angesammelt haben.

Für den Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht ein Mindesteinkommen von 863,04 Euro netto im Monat in einem Ein-Personen-Haushalt und 1.293,98 Euro netto bei zwei im Haushalt lebenden Personen. Für jeden weiteren Erwachsenen erhöht sich das Mindesteinkommen um jeweils um 430,94 Euro pro Monat. Für Kinder muss das Mindesteinkommen um 133,16 Euro pro Kind höher sein. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird jeweils durch 12 geteilt und zum monatlichen Haushaltseinkommen dazugerechnet. Auch sämtliche weiteren bezogenen Beihilfen und Alimente werden zum Haushaltseinkommen hinzugerechnet.

Familienbeihilfe, Pflegegeld, Behindertenbeihilfe und Blindenbeihilfe werden nicht zum monatlichen Haushaltsbudget addiert.

Sollte ein derartiges Einkommen derzeit nicht bestehen, können Sie trotzdem Wohnbeihilfe in Wien beantragen. Dafür müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie innerhalb der letzten 10 Jahre über einen Zeitraum von 12 Monaten durchgehend das nötige Einkommen bezogen haben.

 

Wohnbeihilfe in Wien

 

Für jedes Einkommen muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

Keine Wohnbeihilfe in Wien steht Ihnen zu, wenn Sie Eigentümer Ihres Wohnsitzes oder des Grundstückes sind, auf dem sich der Wohnsitz befindet, oder in einem Wohnheim wohnen. Auch Bewohnern von Kleingartenhäusern steht keine Wohnbeihilfe zu, auch wenn Sie für diese Miete bezahlen. Bewohnen Sie ein Mietobjekt, das einer Ihnen nahestehenden Person gehört, wird der Antrag auf Wohnbeihilfe ebenfalls abgelehnt. Dazu gehören Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Großeltern, Geschwister, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen, Lebensgefährten, eingetragene Partner, Cousinen und verschwägerte Personen und weitere.

 

Wohnbeihilfe in Wien – die Antragsstellung

Das Formular zur Antragstellung auf Wohnbeihilfe in Wien kann online heruntergeladen werden und muss bei der MA50 mit den benötigen Unterlagen (Einkommensnachweise, Meldenachweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde) mit einem Antrag auf Überweisung der Wohnbeihilfe auf Ihr Konto abgegeben werden. Weitere Unterlagen werden je nach der Art des bestehenden Mietverhältnisses benötigt. Sind bei Antragstellung nicht alle nötigen Unterlagen vorgelegt, wird Ihnen eine Frist für deren Nachbringung gesetzt.

Höhe und Auszahlung der Wohnbeihilfe in Wien

Außer bei Gemeindewohnungen wird die Wohnbeihilfe monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Kein Anspruch besteht, wenn Sie in der Wohnung – wenn auch nur kurzfristig – nicht wohnen (Urlaub, Krankenhausaufenthalt und Ähnliches).

Die Höhe der Wohnbeihilfe ist von den oben genannten Faktoren und der Höhe der Miete abhängig. Auf www.wien.gv.at finden Sie diesbezüglich mehrere Rechenbeispiele. Wichtig zu wissen ist, dass nicht der gesamte zu entrichtende Mietzins als Berechnungsgrundlage gilt, da sich darin auch die Betriebskosten befinden, die von der Wohnbeihilfe in Wien nicht übernommen werden.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: Watchara Ritjan, VGstockstudio /Shutterstock.com

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