Prinzipiell gilt in Österreich (Stand 2025) folgendes: Werdende Mütter dürfen ab Beginn des Mutterschutzes (= Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung) nicht mehr beschäftigt werden. In dieser Zeit erhalten sie das sogenannte Wochengeld. Mit Hilfe eines Beispiels lässt sich die Formel für die Berechnung des Wochengeldes am einfachsten erklären.
Das Wochengeld wird folgendermaßen berechnet:
Als Grundlage wird der Nettoarbeitsverdienst aus den letzten drei vollen Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen. Sonderzahlungen sind bei der Ermittlung des Nettoarbeitsverdienstes zuerst ausgeschieden und anteilig in Form eines pauschalen Zuschlages hinzugerechnet.
Der pauschale Zuschlag kann liegen bei:
- 14 Prozent (Sonderzahlungen bis zur Höhe eines Monatsbezuges),
- 17 Prozent (Sonderzahlungen bis zur Höhe von zwei Monatsbezügen) oder
- 21 Prozent (Sonderzahlungen von mehr als zwei Monatsbezügen) berücksichtigt
Die Summe dieser beiden Zahlen ergibt den „erhöhten Nettoarbeitslohn“ von dem nun der Durchschnit pro Tag ermittelt wird. Dieser Tagesdurchschnitt ergibt das tägliche Wochengeld, das ab Beginn des Mutterschutzes alle vier Wochen im Nachhinein ausbezahlt.
Beispiel für die Berechnung des Wochengeldes
Sie verdienen 2.300 € netto. Die Sonderzahlungen liegen z.B. bei 2.557,48 € (13. Bezug = Urlaubsgeld).
Bezug | Berechnungsgrundlage | |
Gehalt netto | € 2.300 | |
mal 3 Monate | € 6.900 | |
Sonderzahlung 13. Bezug (Urlaubsgeld) | € 2.557,48 | |
Anteilige Sonderzahlung bei Berücksichtigung von 14%/17% und 21% | € 358,05 – € 434,77 – € 537,07 | |
Nettogehalt + anteilige Sonderzahlungen (je nach Anwendung (14%/17%/21%) | bei 14%
bei 17% bei 21% |
€ 7258,05 € 7.437,07 € 7.334,77
|
Tägliches zustehendes Wochengeld (Berechnungsgrundlage/90) |
bei 14% Zuschlag |
€ 80,65 |
Tägliches zustehendes Wochengeld (Berechnungsgrundlage/90) | bei 17% Zuschlag | € 81,50 |
Tägliches zustehendes Wochengeld (Berechnungsgrundlage/90) | bei 21% Zuschlag | € 82,63 |
im Monat zustehendes Wochengeld ( x 30 Tage) |
€ 2.419,25 € 2.444,02 € 2.479,02 |
Da das Wochengeld alle vier Wochen (= 28 Tage) im Nachhinein ausbezahlt wird, erhalten Sie während des Mutterschutzes alle 28 Tage zwischen € 2.258,06 und € 2313,76.
Prinzipiell besteht ein Anspruch auf Wochengeld (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) für:
- die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung
- den Tag der Entbindung
- die ersten acht Wochen nach der Entbindung bzw.
- bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten für zwölf Wochen nach der Entbindung
Bei vorzeitigen Mutterschutz (Freistellung durch Fachärztin oder Facharzt) beginnt der Anspruch auf Wochengeld dem Ausstellungsdatum des Freistellungszeugnisses.
Anmerkung: Bei der obigen Berechnung handelt es sich um ein Musterbeispiel, die tatsächliche Eruierung des Wochengeldes wird von der Österreichischen Gesundheitskasse vorgenommen. Rechtshinweis: Alle Berechnungen nach bestem Wissen und Gewissen – Fehler & Irrtümer vorbehalten
Weiterführende Links:
- schwangerschaft.at – Alle Infos zum Wochengeld
- Österreichische Gesundheitskasse Wochengeld
- Brutto/Nettorechner des Finanzministeriums zur Ermittlung der Sonderzahlungen
Bild: pixabay/Philip Walker