Durch den immer früher stattfindenden ersten Geschlechtsverkehr werden Teenagerschwangerschaften in Österreich häufiger. Mittlerweile tauchen bereits 13-Jährige in der Statistik auf. Welche Rechte Sie als Eltern einer minderjährigen Schwangeren haben und welche Entscheidungen Ihr schwangeres Kind treffen muss, wir haben recherchiert.
Minderjährig schwanger – was tun?
Diese Frage stellen sich Teenager, die schwanger geworden sind. Meist sind sie selbst noch ein einer Schulausbildung und benötigen sehr viel Hilfe Ihrer Eltern, nicht nur finanziell, um ein Kind selbst großzuziehen.
Neben der Möglichkeit, das Baby bei der minderjährigen Mutter zu lassen, gibt es auch noch andere Optionen:
- das Kind austragen, aber die Obhut für bestimmte Zeit einer Pflegefamilie übertragen
- das Kind zur Adoption freigeben
- oder aber auch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs bis zum 3. Monat der Schwangerschaft
Schwangerschaftsabbruch einer Teenagerschwangerschaft
Ein Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau und ohne medizinischen Grund ist in Österreich legal, wenn er vor der 16. Schwangerschaftswoche, von einem Arzt nach vorheriger Beratung durchgeführt wird. Abgesehen davon gibt es keine weiteren Vorschriften, so dass sich die Beratung und Behandlung bestmöglich nach den individuellen Bedürfnissen richten kann.
Eine minderjährige Schwangere kann zum Schwangerschaftsabbruch nicht gezwungen werden, jedoch muss ein Erziehungsberechtigter dem Beenden der Schwangerschaft zustimmen, wenn die minderjährige Schwangere jünger als 14 ist.
Der Abbruch wird in Österreich nicht, wie in fast allen anderen Westeuropäischen Ländern, von der Krankenkasse bezahlt. Das bedeutet in Österreich müssen Frauen den Abbruch selbst bezahlen, außer es gibt einen medizinischen Grund für einen Abbruch.
Das Baby zur Adoption freigeben
Entscheidet sich die minderjährige Schwangere das Kind auszutragen, kann sie es nach der Geburt zur Adoption freigeben. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten.
Zum einen können Sie ein rechtgültiges Adoptionsverfahren durchlaufen. Danach haben Sie die Möglichkeit, anonymisierte Informationen über die Entwicklung Ihres Kindes zu bekommen. Adoptiveltern alle elterlichen Rechte.
Ein Baby kann auch anonym zur Welt kommen und es anschließend zur Adoption freigegeben werden. Die Angabe eines Namens oder einer Bezeichnung reicht aus um eine anonyme Geburt zu durchlaufen. Um mehr über die eigene Herkunft zu erfahren, begrüßen es Kinder aus einer anonymen Geburt später etwas zu haben, das sie mit ihrer Herkunft verbrinden können. Das kann ein Brief sein, ein Foto oder ein Gegenstand, der der leiblichen Mutter sehr wichtig ist. Diese Andenken werden versiegelt und vom Kinder- und Jugendhilfe aufbewahrt, bis das Kind nach seinen Wurzeln forscht.
Pflegefamilien für Babys aus Teenagerschwangerschaften
Neben der Adoption gibt es auch die Möglichkeit, ein Kind für bestimmte oder unbestimmte Zeit zu einer Pflegefamilie zu geben. Im Unterschied zur Adoption behalten die leiblichen Eltern, auch minderjährige, ihre Rechte weitgehend und treten nur die Pflege und Erziehung des Kindes an die Kinder- und Jugendhilfe ab, das dann die Pflegeeltern damit beauftragt. Die leibliche Mutter bzw. die leiblichen Eltern können während der Pflegezeit immer mit ihrem Kind in Kontakt bleiben. Es gibt sogenannte Besuchszeiten, die mit den Pflegeeltern vereinbart werden können (Pflegevereinbarung).
Unterstützung im Falle einer Teenagerschwangerschaft
In Österreich ist die erste Anlaufstelle für Familienberatungen und Beratung zum Thema Schwangerschaftsabbruch die Kinder- und Jugendhilfe. Broschüren und Kontaktdaten können Sie wird Ihnen auch der Gynäkologe bei der Untersuchung mitgeben. Sie sollten diese Beratung als Familie auf jeden Fall in Anspruch nehmen um Ihr minderjähriges Kind bei der Entscheidung, was aus der Teenagerschwangerschaft werden soll und was danach passiert, zu begleiten.
Autor: Redaktion/Kerstin
Fotocredit: Antonio Guillern; New Africa/shutterstock