Die Rhesusunverträglichkeit ist seit Einführung der Anti D Prophylaxe (vorbeugendes Rhesus Antiserum) und der verbesserten Vorsorgeuntersuchungen nur noch eine extrem seltene Komplikation. Theoretisch kann eine Rhesus – negative Frau mit einem Rhesus positiven Mann ein Kind zeugen, gegen dessen „fremdes“ Rhesus positives Blut sie Antikörper bildet. Der Rhesus-Faktor ist erblich vorbestimmt und kann entweder positiv oder negativ sein.
Nur bei Müttern mit negativem Rhesus-Faktor kann es zu einer Rhesus-Unverträglichkeit kommen
Nur bei Rh-negativen Müttern kann es für den Fall, dass das Kind Rh-positiv ist, zu Problemen kommen. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen wird der Arzt schon früh die Blutgruppe der Mutter bestimmen. Bei Rh-negativen Müttern, die mit einem Rh-positiven Baby schwanger sind, wird ein so genannter Antikörpersuchtest gemacht, der das mütterliche Blut auf Antikörper untersucht. Sind keine Antikörper nachweisbar, wird der Mutter vorsorglich Anti-D-Immunglobulin verabreicht, welches die Antikörperbildung verhindern soll.
Diese Rhesus-Unverträglichkeit entsteht aber erst, wenn schon ein Blutkontakt zwischen Mutter und Kind stattgefunden hat, in der Regel bei der Geburt des ersten Kindes, selten auch bei Fehlgeburten, Schwangerschaftsabbrüchen oder Eingriffen, wie Amniozentese. Die schlimmen Folgen einer Rhesusunverträglichkeit sind Blutarmut, Vergrößerung von Leber und Milz, Gelbsucht des Neugeborenen, neurologische Schäden und im schlimmsten Fall der Tod des Kindes.
Könnte solch ein Kontakt stattgefunden haben, wird der Frau vorsorglich innerhalb von 72 Stunden eine Spritze mit „Anti D“ Antikörpern gegeben, die eine Sensibilisierung im mütterlichen Immunsystem verhindern. Dadurch wird der neutrale Zustand von vor der ersten Schwangerschaft hergestellt und einer schweren Rhesus-Unverträglichkeit beim nächsten Kind vorgebeugt.
Autor: Redaktion/Andrea
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