Wenn neues Leben im Körper einer Frau heranwächst, trägt die Mutter in spe eine große Verantwortung für sich und das Ungeborene. Alles, was sie jetzt zu sich nimmt, gelangt über Umwege in den Organismus des Fötus und auch medizinische Behandlungen haben eine direkte Auswirkung auf das Baby. Welche Eingriffe auch in der Schwangerschaft möglich und auch tatsächlich notwendig sind und auf was man in der Zeit vor der Geburt unbedingt verzichten sollte, darüber klärt der behandelnde Gynäkologe auf. Eine kleine Checkliste gibt schwangeren Frauen Sicherheit, welche medizinischen Behandlungen in der Gravidität absolut tabu sind!
Welche Eingriffe sind vor der Geburt tabu?
Nur solche Eingriffe, die absolut notwendig für die Gesundheit von Mutter und Kind sind, sollten in der Zeit vor der Geburt auch vorgenommen werden. Viele medizinische Behandlungen können getrost auf später verschoben werden, vor allem, wenn es sich um kosmetische Korrekturen handelt. Welche Untersuchungen schaden nun dem Ungeborenen und welche Eingriffe dürfen auch in der Schwangerschaft zugelassen werden?
- Röntgenstrahlen können je nach Dosis und Art der Strahlung dem Fötus schaden. Deshalb nur in absoluten Notfällen eine röntgenologische Untersuchung zulassen und auch immer auf die bestehende Schwangerschaft hinweisen.
- Auch eine Vollnarkose stellt natürlich ein großes Risiko für das Baby dar! Wobei klar ist, dass es sich hier um absolute Ausnahmesituationen handeln muss, kosmetische Operationen werden natürlich in die Zeit nach der Geburt verlegt!
- Zahnarzttermine sollte man nach Möglichkeit immer vor den Beginn einer Schwangerschaft wahrnehmen, denn jedes Medikament, das man bei der Behandlung erhält, gelangt in die Blutbahn und so früher oder später auch zum Fötus.
- Eine Augen-Laserbehandlung ist ebenfalls ein absolutes Tabu in der Gravidität.
- Manche Impfungen sind ebenfalls nicht ideal in der Schwangerschaft, der Hausarzt informiert über einen späteren Impftermin und dessen Auswirkungen.
- Medikamente sind manchmal notwendig, jedoch sollte man sich auch hier beraten lassen, denn die Wirkstoffe gelangen ebenso direkt z um Baby.
Augen lasern verboten in der Schwangerschaft
Kosmetische und auch sinnvolle Eingriffe können das spätere Leben erleichtern, doch jetzt steht erst einmal das Wohl von Mutter und Kind im Vordergrund. Auch Profis raten von gewissen Behandlungen in der Schwangerschaft ab, möchte man dem ungeborenen Baby doch keinen Schaden zufügen. Dazu gehört zB auch eine Lasik des Auges, mit der eine Fehlsichtigkeit korrigiert werden kann. Auch laut augen-laserbehandlung.com auf keinem Fall die Augen lasern lassen, Schwangere gehören zur Risikogruppe und werden zu dieser Operation auch gar nicht zugelassen. Bei einer Voruntersuchung müssen Frauen immer auf die bestehende Gravidität hin und verschieben medizinische Behandlungen, die zwar sinnvoll erscheinen, aber nicht absolut notwendig sind, auf die Wochen und Monate nach der Geburt. Denn jetzt entwickelt sich der Körper des neuen Lebens und die Mutter vermeidet natürlich alles, was ihrem Baby schaden könnte.
Autor: Redaktion/Bernadette
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