lange wartezeiten

Lange Wartezeiten auf das Wunschkind

Wenn Sie in Österreich ein Kind adoptieren möchten, brauchen Sie einen langen Atem. Denn die Zahl der adoptionswilligen Paare ist zehnmal so hoch wie die Anzahl der Kinder, die zur Adoption freigegeben werden.

Paare warten im Schnitt zwei bis drei Jahre, zudem sind die Kriterien streng. Ein gewisses Einkommen, ausreichend Platz, ein gut funktionierendes soziales Netzwerk und ein entsprechendes Alter sind erforderlich. Das Mindestalter für die werdenden Eltern liegt in Wien bei 25 Jahren, das Höchstalter, abhängig vom Altersunterschied des Paares, bei 35 bis 45 Jahren.

 

Das Verfahren

Der erste Weg führt adoptionswillige Eltern zur Bezirkshauptmannschaft, bzw. in Wien zum Amt für Jugend und Familie. Zahlreiche Tests, Untersuchungen, Gespräche und Ausbildungsmodule müssen absolviert werden, um überhaupt auf die Liste der Adoptionswerber zu kommen. Das gilt auch für Auslandsoptionen.

Dennoch ist die Zahl der Paare, die Kinder adoptieren wollen, stets hoch. Jahr für Jahr wollen mehr Familien adoptieren als es Kinder gibt, die vermittelt werden können. In Wien beispielsweise werden jährlich etwa 30 Kinder zur Adoption freigegeben.

 

Internationale Adoption

Natürlich suchen auch in anderen Ländern Kinder Adoptiveltern. Die Internationale Adoption ist im Haager Abkommen Nr. 33, dem bereits viele Länder beigetreten sind, geregelt.

Bei solch einer Adoption sind die gesetzlichen Grundlagen beider Länder zu berücksichtigen. Die Behörden beider Länder sind miteingebunden und für die Weiterleitung von Dokumenten und den Informationsaustausch zuständig. Bei dieser Art der Adoption kommt es dadurch zu einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand durch Behördenwege und Erstellung, Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten.
Kinder in der internationalen Adoption haben größtenteils eine sehr tragische Vorgeschichte und brauchen ein besonderes Maß an Zuwendung, Rücksichtnahme und Einfühlungsvermögen.

 

Anlaufstellen

Für das Bewilligungsverfahren ist der jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger zuständig. Sie können sich an Ihre Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat wenden.

Die Vorbereitungskurse werden meist von freien Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen angeboten.
Weitere Informationen zum Thema Adoption: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/72/Seite.720000.html

Zuständig für internationale Adoption: http://www.hcch.net/index_de.php?act=text.display&tid=45

 

 

Text: Lisa Beneder

Fotocredit: Minerva Studio/Shutterstock.com

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