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Kinderbetreuungsgeld in Österreich

Das sind die Modelle für das Kinderbetreuungsgeld in Österreich

Seit 1. März 2017 gilt ein neues Modell für das Kinderbetreuungsgeld in Österreich. Wir erklären, welche Optionen Sie haben und wie hoch das Kinderbetreuungsgeld in Österreich derzeit ausfällt.

Das neue „Kinderbetreuungsgeld-Konto“

Das neue Modell für das Kinderbetreuungsgeld in Österreich gilt für Geburten am bzw. nach dem 1. März 2017. Wie bisher können Sie zwischen einem Pauschalangebot an Kinderbetreuungsgeld und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wählen. Die Änderungen für Geburten seit dem 1. März 2017 beziehen sich auf das Pauschalangebot des Kinderbetreuungsgeldes.
Entscheidet sich ein Elternteil, das Kinderbetreuungsgeld alleine in Anspruch zu nehmen, kann das Kinderbetreuungsgeld in Österreich für maximal zwei Jahre und etwa vier Monate (konkret für maximal 851 Tage) in Anspruch genommen werden. Dies bringt inklusive der ersten acht Wochen im Leben Ihres Kindes, in denen Sie Wochengeld beziehen, eine finanzielle Unterstützung bis zu einem Alter Ihres Kindes von zweieinhalb Jahren. Bei maximaler Bezugsdauer liegt der Tagessatz bei 14,53€ pro Tag. Die Mindestbezugsdauer liegt bei einem Jahr. Der Tagessatz beträgt hierbei 33,88 Euro.

Möchten Sie die Karenzzeit zwischen sich und Ihrem Partner aufteilen, bringt Ihnen das einen höheren Gesamtbetrag, den Sie individuell untereinander aufteilen können. Ein Elternteil muss das Kinderbetreuungsgeld allerdings für mindestens zwei Monate (61 Tage) beziehen. Die Dauer Ihres Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld liegt in Österreich, wenn Sie den Bezug zwischen sich und Ihrem Partner aufteilen, zwischen 15 Monaten (456 Tage) und fast drei Jahren (1.063 Tage). Innerhalb dieser Zeitspanne können Sie sich maximal zweimal abwechseln. Ein Elternteil kann das Kinderbetreuungsgeld in Österreich für höchstens ein Jahr beziehen. Daher muss der Wechsel auf den anderen Elternteil spätestens 426 Tage nach der Geburt (diese Frist beinhaltet den Bezug von acht Wochen Wochengeld und einem Jahr Kinderbetreuungsgeld) erfolgen.

 

Kinderbetreuungsgeld in Österreich

 

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld kann für die Dauer von maximal einem Jahr bezogen werden. Es beträgt 80% der letzten Einkünfte, ist aber auf 66 Euro pro Tag begrenzt. Der Betrag variiert, je nachdem wie viele Tage der aktuelle Monat hat. Dies ergibt eine monatliche Unterstützung von max. 2.000 Euro.

Für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld müssen Sie in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Mutterschutz eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ununterbrochen ausgeübt haben. Sie dürfen in den letzten sechs Monaten vor der Geburt Ihres Kindes auch keine Bezüge aus Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Weiterbildungsgeld erhalten haben. Sollten Sie Ihre Tätigkeit für weniger als zwei Wochen unterbrochen haben, ist dies für den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld nicht relevant.

Besondere Regelungen gelten für Landwirtinnen, Beamtinnen, Adoptiv- und Pflegeeltern. Bei Adoptiv- und Pflegeeltern beträgt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes. Statt auf den Beginn der Schutzfrist wird auf den achtwöchigen Zeitraum vor der Geburt des Kindes abgestellt. Achtung: Gehaltsbestandteile, die eine schwangere Frau – z.B. aufgrund von Arbeitnehmerschutzbestimmungen – nicht beziehen kann, werden nicht miteinbezogen.
Für Landwirtinnen, Beamtinnen und Adoptiv- und Pflegeeltern führt die Krankenkasse zusätzlich eine Günstigkeitsrechnung durch. Mit der Günstigkeitsrechnung kann sich der oben ermittelte Tagesbetrag erhöhen, nicht jedoch reduzieren.

Fristen und Voraussetzungen für Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld kann frühestens am Tag der Geburt des Kindes beantragt werden. Sollten Sie Ihre Meinung ändern und doch ein anderes Modell wählen wollen, können Sie dies während der ersten 14 Tage nach Antragstellung tun.
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld tritt in Kraft, sobald die Zahlungen des Wochengeldes oder dem Wochengeld ähnliche Zahlungen eingestellt wurden.

Autor: Redaktion/Kerstin
Fotocredit: Africa Studio, Brian A Jackson /Shutterstock.com

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