Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über das Karenzgeld in Österreich. Ein kurzer Überblick zeigt die verschiedenen Möglichkeiten auf. Hilfreiche Links verweisen auf weiterführende Seiten im Internet.
Karenzgeld in Österreich = Kinderbetreuungsgeld
Der ehemals als Karenzgeld bezeichnete Bezug nach der Geburt eines Kindes wird in Österreich Kinderbetreuungsgeld genannt. Dieses steht Eltern zu, deren Kinder ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden. Selbstverständlich erhalten auch Alleinerziehende, Adoptiv- und Pflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld, das das frühere Karenzgeld ersetzt.
Varianten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld in Österreich
Um der Lebensplanung von Eltern optimal entgegenzukommen, ist in Österreich der Bezug des ehemaligen Karenzgeldes, jetzt Kinderbetreuungsgeld, in drei Varianten möglich:
- Variante 30 plus 6: Das Kinderbetreuungsgeld wird bis maximal zur Vollendung des 30. Lebensmonats (2 ½ Jahre) des Kindes in der Höhe von 14,53 Euro pro Tag ausbezahlt. Das ergibt monatlich einen Betrag von etwa 436 Euro. Wird die Betreuungszeit nicht nur durch einen Elternteil ausgeschöpft, verlängert sich der Zeitraum bis zum 36. Lebensmonat (3 Jahre) des Kindes.
- Variante 20 plus 4: Möchten Sie das Kinderbetreuungsgeld nur bis maximal zur Vollendung des 20. Lebensmonats Ihres Kindes beziehen, erhöht sich der tägliche Satz auf 20,80 Euro pro Tag: Ergibt im Monat ca. 624 Euro Kinderbetreuungsgeld. Wollen sich die Eltern die Betreuungszeit teilen, ergibt sich eine Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats (2 Jahre) des Kindes.
- Variante 15 plus 3: Wenn Sie eine Betreuungszeit bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats Ihres Kindes wählen, erhalten Sie einen täglichen Betrag von 26,60 Euro, macht im Monat etwa 800 Euro. Eine Teilung des Betreuungszeitraums mit dem Partner ist auch bei dieser Variante möglich. Der Zeitraum verlängert sich dann bis zum 18. Lebensmonat des Kindes.
Eine vierte, einkommensabhängige Variante, ist in Österreich in Planung. Eine Entscheidung wird für das Jahr 2010 erwartet.
Wer kann das „Karenzgeld NEU“, das Kinderbetreuungsgeld, in Anspruch nehmen?
Der Gesetzgeber in Österreich bietet allen Kindern in Österreich dieselben Voraussetzungen. Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten von www.help.gv.at über die Voraussetzungen und Möglichkeiten, Kinderbetreuungsgeld in Österreich zu beziehen.
Mutter-Kind-Pass: Termine wahrnehmen und Karenzgeld in Österreich beziehen
Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist die nachweisliche Inanspruchnahme der im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen während der Schwangerschaft und danach. Die im Mutter-Kind-Pass enthaltenen Formulare dienen zur Vorlage beim Krankenversicherungsträger. Werden die Termine nicht eingehalten, erfolgt eine Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes um die Hälfte!
Informationen rund um das „Karenzgeld“ in Österreich – das Kinderbetreuungsgeld
- Antragsvoraussetzungen, benötigte Formulare, genaue Erklärung der Bezugsvarianten. Inklusive Antragsformular zum Download: http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080610.html
- Downloads von Broschüren zum Thema Kinderbetreuungsgeld und zu vielen weiteren Themen rund ums Kind. Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend: http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/bestellservice.html?channel=CH0521
- Familienservice des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ; kostenlose Hotline 0800/240 262: http://bmwa.cms.apa.at/cms/content/thema.html?channel=CH0579
- Informationen über Ihren Sozialversicherungsträger und die Gebietskrankenkassen: www.sozialversicherung.at
- Informationsblatt zum Kinderbetreuungsgeld als Download: http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=3242
- Broschüre der Arbeiterkammer zu den Themen Mutterschutz, Väterkarenz und Kinderbetreuungsgeld: http://www.beruf-und-familie.org/links-downloads/tipps-und-infos/ak-broschure-mutterschutz-vaterkarenz-kinderbetreuungsgeld/view
Autor: Redaktion / Sabine
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