Unter Curettage versteht man eine Ausschabung der Gebärmutter. Dabei wird die Gebärmutterschleimhaut, mit Hilfe von chirurgischen Instrumenten, entfernt, um sie histologisch zu untersuchen. Sie ist außerdem die häufigste gynäkologische Operation und wird durchgeführt aus diagnostischen Gründen, d.h. zur Abklärung einer Blutungsstörung oder eines unklaren Befundes in der Gebärmutter, oder aus therapeutischen Gründen, z.B. zur Beendigung einer Blutungsstörung. Aber auch bei einer Fehlgeburt findet eine Curettage statt. Die Ausschabung der Gebärmutter wird mit einem Instrument in Form einer Schlinge (Curette) durchgeführt, wobei diese bei der diagnostischen Curettage scharf ist und nach einer Fehlgeburt stumpf. Es gibt mehrere Indikationen, warum eine Ausschabung durchgeführt werden muss. Nach einer Fehlgeburt oder bei unvollständigem Mutterkuchen nach der Geburt, muss sie wegen der bestehenden Blutungs- und Infektionsgefahr durchgeführt werden. Bei Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, bzw. müssen, wird eine Saug- und Nachcurettage durchgeführt. Bei nicht schwangeren Frauen ist die Curettage eine Form der Diagnostik und teilweise auch Therapie. Frauen in den Wechseljahren sollten bei neu aufgetretener Blutung ausgeschabt werden, um Gebärmutterkrebs auszuschließen.
Saugcurettage für einen Schwangerschaftsabbruch
Sie werden von einem Anästhesisten betäubt. Danach wird ein Gynäkologe den Gebärmutterhals ausweiten. Wie sehr der Gebärmutterhals geweitet werden muss, hängt davon ab, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Dann wird ein saugendes Rohr eingeführt und das restliche Gewebe abgesaugt.
Curettage nach einer Fehlgeburt
Der Gebärmutterhals wird aufgedehnt und das Schwangerschaftsprodukt aus der Gebärmutter, in den meisten Fällen mit einem Sauger entfernt. Die Saugcurettage ist einer konventionellen Curettage bezogen auf Komplikationen und nachfolgenden Schwangerschaften überlegen. Wie bei jeder Operation kann es auch bei dieser Operation Komplikationen geben, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit für Komplikationen gering und beträgt um die 1%. Komplikationen können ein Durchstoßen der Gebärmutter (Perforation) sein, sowie eine inkomplette Operation, das heißt, dass weitere Schwangerschaftsprodukte in der Gebärmutter zurückbleiben. In diesem Fall muss eine nochmalige Operation durchgeführt werden. Danach wird das entnommene Gewebe histologisch untersucht, um sicher zu gehen, dass die Leibesfrucht und der Mutterkuchen vollständig abgesaugt wurden. Zugleich kann festgestellt werden, ob in der Gebärmutter eine Entzündung vorliegt, die eine Behandlung erfordert. Nach einigen Tagen können Sie bei Ihrem Hausarzt das Ergebnis der Laboruntersuchung erhalten. Der Grund für eine Fehlgeburt kann sehr unterschiedlich sein und ist nicht unbedingt auf äußere Einflüsse, wie körperliche Belastung, Stress oder ein Stolpern zurückzuführen. Die meisten Fehlgeburten geschehen vor der 12. Schwangerschaftswoche. Es gibt keine generellen Behandlungsmöglichkeiten, die Fehlgeburten verhindern könnten. In den Tagen nach einer Ausschabung/Absaugung ist es normal, ein wenig zu bluten. Ist die Blutung stärker als die monatliche Regel und hat man Fieber, muss man einen Arzt aufsuchen.
Eine Curettage wird vorgenommen wenn:
- Sie aus medizinischen Gründen eine Schwangerschaft unterbrechen müssen
- Sie aus privaten, persönlichen oder sonstigen Gründen das Baby nicht wollen und einen Abbruch vornehmen lassen (vor der 12. Schwangerschaftswoche)
- Sie eine Fehlgeburt erlitten haben. Hier wird jedoch vom Arzt oder von der Ärztin entschieden, ob das restliche Gewebe ausgeschabt werden muss.
- Frauen nach den Wechseljahren wieder zu bluten beginnen
- Krankheiten im Gebärmutterhals vorliegen
Nach der Curettage sollten Sie für die nächsten 3 Wochen beachten, dass
- Sie keine Voll- oder Sitzbäder nehmen sollten, sondern stattdessen nur duschen
- Sie keine Tampons verwenden sollten, und stattdessen auf Einlagen zurückgreifen (wegen des geöffneten Muttermundes – Infektionsgefahr)
- Sie auf Geschlechtsverkehr verzichten müssen – Infektionsgefahr
- Sie weder schwimmen, noch in die Sauna gehen
Zusätzlich sollten Sie sich für mindestens eine Woche körperlich schonen und nach ca. 4 bis 5 Wochen zu einer Nachuntersuchung zu Ihrem/r Gynäkologen/in gehen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt oder bei Ihrer behandelnden Ärztin.
Wenn Sie ein Wunschkind verloren haben, ist das eine zusätzliche psychische Belastung – sie sollten hier mit Ihrem Hausarzt darüber sprechen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Autor: Redaktion/Katrin
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