Adoption

Adoption

Die erste Anlaufstelle für die Vermittlung eines Adoptivkinds sind bei Inlands– und Auslandsadoptionen die Jugendämter in den Bezirken. Sie prüfen auch alle Eignungsvoraussetzungen von Adoptivelternwerber.

 

Mindestvoraussetzung für eine Adoption

Das Mindestalter für Ehepaare, die ein Kind adoptieren wollen, sollte 28 Jahre bei der Frau und 30 Jahre beim Mann sein. Mann muss nicht verheiratet sein, Ehepaare müssen allerdings beide für die Adoption verantwortlich zeichnen. Auch Singles können adoptieren.

 

Adoptiveltern sollten ein offenes Wesen und eine starke Persönlichkeit haben, das Kind als wertvoll ansehen und Verständnis für die abgebenden Mütter haben. Persönliche, soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen werden genau geprüft. Natürlich sollten die Adoptiveltern eine ausreichend große Wohnung haben. Es wird alles dafür getan, dass das Kind nicht noch einmal durch das soziale Netz fallen kann.

 

Im Rahmen der Bewerbung sind dem Jugendamt in der Regel vorzulegen:

  • beglaubigte Abschriften neuesten Datums aus dem Geburtenbuch, hinsichtlich des Adoptivkindes, der leiblichen Eltern und der Adoptiveltern
  • gegebenenfalls Heiratsurkunden, besser beglaubigte Abschriften neuesten Datums aus dem Ehebuch, hinsichtlich der leiblichen Eltern und der Adoptiveltern
  • Bestätigung der Meldung der leiblichen Eltern und der Adoptiveltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise des Adoptivkindes, der leiblichen Eltern und der Adoptiveltern
  • Einverständniserklärungen der leiblichen Eltern und der zukünftigen Geschwister (falls vorhanden)
  • Vollmacht der leiblichen Eltern
  • gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades des Adoptivkindes, der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern

Der Adoptionsvertrag wird erst mit gerichtlicher Bewilligung wirksam. Der Beschluss über die Bewilligung des Adoptionsvertrags wird vom zuständigen örtlichen Pflegschaftsgericht gefasst. Vor der Entscheidung hat das Gericht alle Adoptionsvoraussetzungen zu prüfen und zusätzlich die vorgeschriebenen Zustimmungen einzuholen und Anhörungen durchzuführen.

 

Folgende Personen müssen der Annahme zustimmen:

  • die Eltern des minderjährigen Adoptivkindes
  • der Ehegatte oder die Ehegattin des Annehmenden oder der Annehmenden
  • gegebenenfalls der Ehegatte oder die Ehegattin des (verheirateten) Adoptivkindes

Im Gesetz wurde genau festgelegt, welche Anforderungen an Adoptiveltern gestellt werden. So können sowohl Singles, als auch Ehepaare ein Kind adoptieren, wobei Ehepaare nur gemeinsam adoptieren können, es geht nicht, dass nur ein Ehepartner adoptiert. Es sei denn, es handelt sich um ein Kind aus einer früheren Beziehung. Bei unverheirateten Paaren ist es genau umgekehrt, nur ein Partner kann formell adoptieren.

 

Was die werdenden Adoptiveltern mitbringen müssen

Die Adoptivmutter sollte mindestens 28 Jahre alt sein, der Vater mindestens 30 – eine Höchstgrenze gibt es nicht, jedoch sollte der Altersunterschied zwischen Eltern und Kind natürlich sein. Adoptiveltern müssen unbedingt stabile Lebensbedingungen nachweisen können, die persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden genau geprüft. Es wird alles dafür getan, dass man dem Adoptivkind wirklich ein gutes Zuhause vermittelt und zuverlässige Eltern.

Adoptiert werden können alle Personen ab der Geburt – ohne Altersbeschränkung. Es muss aber die fundamentierte Aussicht bestehen, dass zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern eine Eltern – Kind Beziehung herzustellen ist. Und natürlich muss das Kind von den leiblichen Eltern oder vom Jugendamt zur Adoption freigegeben worden sein.

Nicht nur Kinder können adoptiert werden, auch Erwachsene, sofern ein gerechtfertigtes Anliegen vorliegt. Das könnte zum Beispiel die Übernahme einer Firma sein. Da es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei Erwachsenenadoptionen gekommen ist – so wurden Erwachsene beispielsweise von Adeligen adoptiert um deren Titel zu bekommen – muss der Antragsteller nachweisen, dass bereits ein enges, der Beziehung zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechendes Verhältnis besteht.

 

Autor: Redaktion/Andrea

Fotocredit: WindNight; baranq/Shutterstock.com

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