Das müssen Sie zum Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark wissen

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Das müssen Sie zum Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark wissen

Sobald Ihr Baby geboren ist, haben Sie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Seit dem 01.03.2017 gibt es hierbei signifikante Neuerungen. Sie können je nach Ihren individuellen Bedürfnissen zwischen verschiedenen Kinderbetreuungsgeld-Modellen wählen.

 

Anspruchsvoraussetzungen für Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark

Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark ist klar geregelt.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für den Bezug erfüllen:
• Bezug der Familienbeihilfe für Ihr Kind
• Gemeinsamer Hauptwohnsitz mit Ihrem Kind
• Rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Österreich
• Berücksichtigung der Zuverdienstgrenzen
• Einhaltung der vorgeschriebenen zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf während der Schwangerschaft, fünf nach der Geburt)
• Bei getrennt lebenden Personen: Obsorgeberechtigung

Kinderbetreuungsgeld Steiermark: Antragstellung

Den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger. Dieser ist auch für die Auszahlung des Geldes zuständig. Einzureichen ist das Kinderbetreuungsgeld mit dem ausgefüllten Antrag im Original persönlich oder postalisch. Mittels Handy-Signatur ist auch eine Online-Beantragung möglich. Beachten Sie, dass während des Bezugs des Wochengeldes der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ruht. Bei Antragsstellung müssen Sie sich für eine der möglichen Bezugsvarianten entscheiden.

 

Kinderbetreuungsgeld Steiermark: Versicherung

Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind Sie automatisch krankenversichert. Sie müssen dazu keinen eigenen Antrag stellen. Auch ist Ihr Baby bei Ihnen mitversichert. Bedenken Sie aber immer, dass mit Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes auch der Versicherungsanspruch erlischt. 48 Monate des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges können außerdem auf die Pensionszeiten angerechnet werden.

 

Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark

 

Zwei Modelle für Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark:

Kinderbetreuungsgeld-Konto

Das Kinderbetreuungsgeld-Konto können alle Eltern für sich beanspruchen, auch, wenn vor der Geburt keine Berufstätigkeit bestanden hat. Hier steht ein fixer Betrag an Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung. Dieser kann innerhalb eines gewissen Zeitrahmens individuell bezogen werden.
Beantragt ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld, stehen insgesamt 12.366,20 Euro zur Verfügung. Innerhalb eines Zeitrahmens von 365 Tagen bzw. 12 Monaten (33,88 Euro pro Tag) bis zu 851 Tagen bzw. 28 Monaten (14,53 Euro pro Tag) kann dieser Betrag bezogen werden.
Beantragen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, stehen gesamt 15.449,28 Euro zur Verfügung. Hier variiert der Zeitrahmen zwischen 456 Tagen bzw. 15 Monaten (33,88 Euro pro Tag) und 1.063 Tagen bzw. 35 Monaten (14,53 Euro pro Tag). Jeder Elternteil muss zudem zumindest 20 % der Bezugsdauer wählen. Bis zu zwei Mal kann der Bezug gewechselt werden.
Bei diesem pauschalen Modell liegt die jährliche Zuverdienstgrenze bei 16.200 Euro.

 

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Die Wahl des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist weiterhin eine gute Möglichkeit für Eltern, die beruflich nur kurz pausieren möchten. Die generellen Anspruchsvoraussetzungen bleiben bestehen. Darüber hinaus muss allerdings vor dem Wochenschutz (Mutter) beziehungsweise vor der Geburt des Kindes (Vater) zumindest ein halbes Jahr lang eine sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit vorgelegen haben. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark beträgt 80 Prozent des Wochengeldes und maximal 66 Euro pro Tag. Bezieht nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, wird es längstens bis zum ersten Geburtstag des Kindes ausbezahlt. Beziehen beide Elternteile einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, kann es bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes ausbezahlt werden.
Die festgelegte Zuverdienstgrenze beträgt beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld 6.800 Euro pro Kalenderjahr.

 

Kinderbetreuungsgeld Steiermark: Partnerschaftsbonus

Für Eltern, die sich die Betreuung Ihres Kindes partnerschaftlich teilen, gibt es ebenfalls seit März 2017 einen lukrativen Bonus. Einmalig können in solchen Fällen nämlich 500 Euro Partnerschaftsbonus pro Elternteil beantragt werden, also 1.000 Euro insgesamt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zumindest im Ausmaß 40:60 erfolgt ist.

Quelle: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835735/DE/ (Zugriffsdatum: 23.12.2018)

Text: Daniela Kirschbaum
Fotocredit: Oksana Kuzmina, Vladyslav Starozhylov /Shutterstock.com

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