Eltern mit Adoptivkind

Wie verläuft eine Adoption in Österreich

Adoptiveltern in Österreich werden

Bleibt der Kinderwunsch lange Zeit unerfüllt, kommt bei vielen Paaren das Thema Adoption auf. In Österreich ist Adoption weiterhin ein Tabuthema. Hier möchten wir Ihnen den Ablauf einer Adoption näher bringen und wichtige Fragen klären.

 

Was ist eine Adoption?

Wenn Sie ein Kind adoptieren, treten Sie an die Stelle der leiblichen Eltern. Diese verlieren daraufhin jeglichen Anspruch auf das Kind, wie zum Beispiel Sorgerecht, Besuchsrecht und dergleichen.

Aufgrund des großen Interesses an Adoptionen müssen Sie mit einer Wartezeit von mindestens zwei bis drei Jahren rechnen. Diese Zeit ist auch meistens nötig um all die Unterlagen, Bestätigungen und Nachweise zu erbringen, die für eine Adoption in Österreich nötig sind.

 

Voraussetzungen für eine Adoption

Auch wenn Ihnen grundsätzlich das Recht zusteht als Einzelperson ein Kind zu adoptieren, haben Sie schlechtere Chancen auf eine Adoption als kinderlose Paare. Dasselbe gilt auch für Paare mit Kindern.

Sind Sie verheiratet, wird erwartet, dass beide Ehegatten das Kind adoptieren. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann das Kind jedoch nur von einem Elternteil adoptiert werden.

Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein und ein entsprechendes Einkommen nachweisen können.

 

Der Ablauf einer Adoption in Österreich

Eine Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind zustande, der noch vom Gericht bewilligt werden muss. Der Adoptionsvertrag wird erst mit gerichtlicher Bewilligung wirksam. Der Beschluss über die Bewilligung des Adoptionsvertrags wird vom zuständigen örtlichen Pflegschaftsgericht gefasst. Vorher wird überprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Adoption erfüllen.

Eine Adoption hat nur dann Erfolg, wenn alle Beteiligten, das sind die leiblichen Eltern des Adoptivkinds, das Adoptivkind selbst, nur wenn es über 14 Jahre alt ist, Sie, Ihre leiblichen Kinder und Ihr Partner, egal ob verheiratet oder nicht, der Adoption zustimmen. Hintergrund ist, dass eine Adoption immer zum Wohle aller Beteiligten sein muss. Die Betreuung von leiblichen Kindern darf darunter nicht leiden.

 

Erforderliche Unterlagen für eine Adoption in Österreich

  • Eine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch für das Adoptivkind
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde der Adoptiveltern
  • Meldebestätigung der Adoptiveltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise des Kindes, der leiblichen Eltern und der Adoptiveltern
  • Vollmacht der leiblichen Eltern
  • Einverständniserklärung der leiblichen Eltern

Rechte und Pflichten nach der Adoption

Haben Sie ein Kind rechtskräftig adoptiert, hat es dieselben Rechte und Pflichten wie leibliche Kinder. Adoptierte Kinder sind also erbberechtigt und Sie als Eltern sind Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig.

Zu den übrigen Verwandten der Adoptiveltern wird kein Verwandtschaftsverhältnis begründet. Es besteht daher auch kein gesetzliches Erbrecht. Im Verhältnis zu den leiblichen Eltern und deren Verwandtschaft ändert sich im Erbrecht durch die Adoption nichts. Ein Adoptivkind erbt daher nach der gesetzlichen Erbfolge doppelt, d.h. sowohl bei Ableben seiner leiblichen Eltern als auch im Todesfall der Adoptiveltern.

Wurde Ihrem Adoptionsantrag stattgegeben, heißt das nicht, dass der Name des Kindes automatisch geändert wird. Sie können eine Namensänderung nach der Adoption beantragen. Gleiches gilt für den Antrag auf eine Staatsbürgerschaft. Ein adoptiertes Kind hat das Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft von Vater und/oder Mutter, sofern es diese nicht schon hat.

Zwischen dem Kind und seinen Blutsverwandten bleiben gewisse Bindungen bestehen. Die leiblichen Eltern müssen unter Umständen weiterhin für Unterhalt und Ausstattung des Kindes sorgen, jedoch nur soweit die Adoptiveltern dazu nicht in der Lage sind.

 

Adoption für gleichgeschlechtliche Paare

Seit 2016 haben gleichgeschlechtliche Paare dieselben Rechte ein Kind zu adoptieren wie heterosexuelle Paare.

Auch eine Stiefkindadoption ist für gleichgeschlechtliche Paare möglich, wobei beide leibliche Elternteile Ihre Rechte und Pflichten am leiblichen Kind behalten können.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: Pressmaster; fizkes/shutterstock.com

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