Werdende Eltern haben manches Mal Probleme, mit den damit verbundenen Umständen zurechtzukommen. Meist kommt es ja nicht unerwartet. Aber gerade beim ersten Kind sind die Auswirkungen auf die Mutter zunächst einmal ungewöhnlich. Man hört es ja von der eigenen Mutter, man hört es von anderen Müttern, aber wie es wirklich ist, das weiß man erst, wenn man es erlebt hat. Und beim zweiten Kind wartet man dann vergeblich auf das, was beim ersten Kind so schwierig war.
Kurz gesagt, das werdende Kind führt zu gelegentlichem Unwohlsein, um es vorsichtig auszudrücken. Die eine Mutter hört die schlimmsten Geschichten, und trotzdem geht es ihr während der ganzen Zeit blendend, und die andere Mutter muss ständig getröstet werden und verbringt gar noch einige Wochen vor der Geburt im Krankenhaus, weil sie vor lauter Übelkeit nichts mehr essen kann.
Da leidet nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater mit, der als Tröster und Handlanger im Haushalt gefragt ist. Das Kind dagegen fühlt sich in seiner Hülle rundum wohl und bekommt nichts von den Schwierigkeiten mit, unter denen die Mutter zu leiden hat.
Werdende Eltern – Geburt mit Vater?
Auch wenn es die Mutter nicht trösten mag: es geht vorbei. Das Baby lässt sich nicht davon abhalten, rechtzeitig zum Termin anzuklopfen und den Weg in ein eigenes Leben zu suchen. Notfalls hilft der Arzt oder die Hebamme eben nach.
Soll der Vater bei der Geburt anwesend sein? In früheren Zeiten war das ein undenkbarer Zustand, doch heute ist dies keine Seltenheit mehr. Für die Schwangere ist es tröstlich zu wissen, dass der Partner auch in dieser Zeit bei ihr ist. Nicht immer ist auch in einer Entbindungsstation Zeit, dass eine Hebamme ständig in der Nähe ist. Für diese ist die Geburt ja auch ein alltäglicher Vorgang, und da kommt die persönliche Nähe für die Schwangere oft zu kurz. Diese Lücke kann der Vater füllen und so dazu beitragen, dass das Geburtsereignis nicht zu sehr mit schmerzlichen Erinnerungen verbunden ist.
Behördengänge erforderlich?
Die Anmeldung des neuen Erdenbürgers auf dem Standesamt erledigt das Krankenhaus. Bei einer Hausgeburt muss man sich allerdings noch selbst darum kümmern. Dafür darf man dann Kindergeld beantragen, und auch um die Elternzeit und deren Beantragung sollte man sich spätestens jetzt kümmern. Dazu kommt der Antrag auf Elterngeld. Auch ist eine Berichtigung der Steuerkarten erforderlich, damit man in den Genuss des Kinderfreibetrages kommt und weniger Steuern zahlen muss.
Vieles lässt sich heute allerdings per Computer online erledigen.
Text: Redaktion
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