Das Untersuchungsprogramm für die Schwangere

Das Untersuchungsprogramm für die Schwangere

Eine Schwangerschaft zählt mit zu den größten Abenteuern im Leben einer Frau. Es ist eine aufregende Zeit, die im wohl schönsten Moment, den sich ein Mensch vorstellen kann, gipfelt: Der Geburt des neuen Lebens. Damit die werdende Mutter und das ungeborene Kind von Anfang an gut versorgt sind, ist in Österreich ein umfangreiches Untersuchungsprogramm für Schwangere vorgesehen. Diese werden Mutter-Kind-Pass Untersuchungen genannt, da die Ergebnisse in einem kleinen Heft (dem Mutter-Kind-Pass) notiert werden, welches die Schwangere stets bei sich führen sollte, damit in einem eintretenden Ernstfall die behandelnden Ärzte alle benötigten Informationen bezüglich der Schwangerschaft (und möglicher Risiken) sofort zur Hand haben. Für krankenversicherte Frauen, welche die MKP Untersuchungen bei den Vertragsärzten ihrer Krankenkasse vornehmen lassen, sind diese fünf wichtigen Termine kostenlos.

Die erste Untersuchung

Sobald die Menstruation ausbleibt und die Möglichkeit einer Schwangerschaft besteht, kann man einen Termin für die erste der fünf Untersuchungen anberaumen. Diese sollte noch vor dem Ende der 16. Schwangerschaftswoche stattgefunden haben. Im Rahmen dieser Kontrolle werden ein Anamnese-Gespräch geführt, eine gynäkologische Untersuchung vorgenommen und ein Blutbild erstellt.

Die Themen des Anamnese-Gespräches sind:

  • die Frage nach dem ersten Tag der letzten Menstruation
  • die Ermittlung der Schwangerschaftswoche
  • die Errechnung des Geburtstermins
  • besondere Vorstellungen in Hinsicht auf die Geburt (Wunschkaiserschnitt, Hausgeburt, etc.)
  • mögliche Risikofaktoren (Raucherin, Vorerkrankungen, etc.)

Während der gynäkologischen Untersuchung, die übrigens ein fester Bestandteil aller fünf Termine sein wird, werden der äußere Genitalbereich, die Vagina, der Muttermund und die Brüste der Frau kontrolliert. Dabei werden unter anderem die nun folgenden Einzelheiten abgeklärt:

  • Einnistung der Eizelle
  • Entwicklung des Kindes (Herzaktivität, Wachstum, Lage, etc.)
  • Menge des Fruchtwassers
  • Lage der Plazenta
  • Beschaffenheit des Muttermundes
  • Untersuchung auf bakterielle Infekte im Vaginalbereich

Eine Ultraschallkontrolle kann die Erhebung dieser Befunde stark vereinfachen, daher werden im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen drei Ultraschallaufnahmen von der Krankenkasse bezahlt. Die erste Aufnahme sollte zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche erfolgen und ist somit oftmals Bestandteil der ersten MKP Untersuchung. Zusätzlich werden im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung auch jedes Mal das Gewicht und der Blutdruck der werdenden Mutter kontrolliert.

Ein weiterer, fester Bestandteil ist die Erstellung eines Blutbilds. Das entnommene Blut wird im Labor sorgfältig untersucht:

  • Bestimmung der Blutgruppe & des Rhesusfaktors
  • es wird auf HIV, Toxoplasmose und Syphilis getestet
  • Bestimmung des Hämoglobin- bzw. Hämatokritwerts (Hinweise auf Eisenmangel)
  • Bestimmung der Anzahl der Röteln-Antikörper

Es ist sehr wichtig, dass diese Blutuntersuchung vorgenommen wird, damit mögliche Erkrankungen ausgeschlossen oder frühzeitig entdeckt werden können. Nur auf diese Weise kann der Arzt schnell reagieren und notwendige Behandlungsmaßnahmen in die Wege leiten, um eine Schädigung des ungeborenen Kindes zu verhindern.

Die Internistische Mutter-Kind-Pass Untersuchung

Die zweite Untersuchung wird zwischen der 17. und der 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Sie beinhaltet eine erneute gynäkologische Kontrolle und die Besprechung der mittlerweile vorliegenden Blutbefunde. Stellt der Gynäkologe einen Handlungsbedarf bei der werdenden Mutter oder dem ungeborenen Kind fest, wird er die Frau sorgfältig über die nun folgenden Prozeduren aufklären und diese anschließend veranlassen.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Termins ist die Internistische Mutter-Kind-Pass Untersuchung bei einem Internisten (oder dem Hausarzt).

Während dieser Überprüfung wird:

  • der Blutdruck gemessen
  • der Bauch abgetastet
  • die Herz-Kreislauf-Funktion kontrolliert
  • die Lunge untersucht
  • der Nasen- und Rachenraum untersucht
  • der Hals abgetastet
  • das Gebiss angeschaut
  • die Haut inspiziert

Auf diese Weise lassen sich bisher unerkannte Vorerkrankungen der Mutter feststellen, die dann bei Bedarf entsprechend behandelt werden können.

Da die zweite Ultraschallaufnahme zwischen der 18. und 22. Woche erfolgen sollte, kann sie zu einem Bestandteil der zweiten Untersuchung werden.

Die dritte Untersuchung: Diverse Tests stehen an

Zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche müssen erneut die gynäkologischen Befunde ermittelt und mit der Schwangeren besprochen werden. Außerdem wird ein zweites Blutbild angelegt, um:

  • den Hämoglobinwert (bzw. Hämatokritwert) zu überprüfen
  • gegebenenfalls eine Toxoplasmose nachzuweisen
  • auf Hepatitis B Antikörper zu testen

Sollte der untersuchende Arzt eine besorgniserregende Veränderung feststellen, wird er alle Maßnahmen in die Wege leiten, die nötig sind, um die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes zu erhalten.

Zusätzlich wird seit einigen Jahren empfohlen, einen oralen Glukosetoleranztest durchzuführen, mit dessen Hilfe eine mögliche Schwangerschaftsdiabetes entdeckt werden kann. Da diese tückische Form der Zuckerkrankheit meist symptomlos verläuft, wird sie ohne den Test eher selten erkannt. Unbehandelt kann sie zu schweren Schädigungen des Kindes führen.

Eine Ultraschallaufnahme während der vierten Untersuchung

Die vierte Untersuchung wird zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Es erfolgt die gründliche gynäkologische Untersuchung, bei der vor allem die Lage und das Wachstum des Kindes kontrolliert werden. Die meisten Frauen nutzen diesen Termin, um die letzte der 3 empfohlenen Ultraschallaufnahmen machen zu lassen. Nach der Kontrolle wird der Gynäkologe seiner Patientin die Befunde erörtern, dabei eventuell festgestellte Risikofaktoren (wie eine unveränderte Beckenendlage des Kindes) ansprechen und deren Behandlung erläutern.

Die letzte Untersuchung vor der Geburt

Die fünfte und damit letzte Untersuchung findet kurz vor dem errechneten Geburtstermin (zwischen der 35. und 38. Woche) statt. Ein letztes Mal werden alle wichtigen Kontrollen durchgeführt:

  • Vaginalbefund
  • Harnuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruck messen
  • Überprüfung des Muttermunds und des Gebärmutterhalses

Anhand der Veränderungen des Gebärmutterhalses und des Muttermunds kann der Gynäkologe feststellen, ob die Geburt nun unmittelbar bevorsteht oder ob der errechnete Termin aller Wahrscheinlichkeit nach überschritten werden wird.

 

Fotocredit: VGstockstudio; Africa Studio/Shutterstock.com

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