abtreibung

Schwangerschaftsabbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch wird dann durchgeführt, wenn eine ungewünschte Schwangerschaft vorliegt oder die Mutter durch die Weiterführung der Schwangerschaft gesundheitlich gefährdet wäre. In Österreich ist ein Abbruch der Schwangerschaft (Abtreibung) unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. So muss dieser Abbruch bis zur 14. SSW durchgeführt werden (12 Wochen nach der Befruchtung – 14 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung) und davor eine Beratung stattgefunden haben (Fristenlösung). Zu einem späteren Zeitpunkt ist der Abbruch nur dann straffrei, wenn z.B. festgestellt wird, dass das Kind mit einer schweren Behinderung zur Welt kommen würde oder die Gesundheit oder das Leben der Mutter durch die Weiterführung der Schwangerschaft in Gefahr wäre.

Es gibt verschiedene Methoden, die zum Abbruch einer Schwangerschaft führen:

Einerseits gibt es operative Methoden. Zum einen die Ausschabung (Curettage), durch die der Fruchtsack mit dem Embryo samt Gebärmutterschleimhaut entfernt wird. Zum anderen kann die Abtreibung durch die Absaugmethode durchgeführt werden (die häufigste Art einer Abtreibung). In diesem Fall wird nach einer Lokal- oder Vollnarkose der Fruchtsack mit Embryo und Gebärmutterschleimhaut abgesaugt. Die möglichen Komplikationen bei dieser Methode werden als relativ gering eingestuft.

Andererseits kann der Abbruch medikamentös eingeleitet werden. Seit 1999 kann die Schwangerschaft durch die Abtreibungspille Mifegyne beendet werden. Diese Pille enthält den Stoff Mifepriston, das dem für die Schwangerschaft notwendigen Hormon Progesteron entgegenwirkt und somit die Schwangerschaft beendet. Allerdings ist der Einsatz dieser Abtreibungspille an einige Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Anwendung darf nur bis zum 63. Tag (9. SSW) nach dem ersten Tag der letzten Periode erfolgen (in der EU).
  • Es sollte sicher sein, dass eine Abtreibung gewünscht wird.
  • Eine Eileiterschwangerschaft ist auszuschließen, weil Mifegyne bei der Schwangerschaft im Eileiter nicht wirkt. In der frühen Schwangerschaft ist es manchmal schwierig, eine Eileiterschwangerschaft sicher auszuschließen.
  • Es müssen ein Ultraschall und eine Bestimmung des Schwangerschaftshormons vorliegen.

Eine Nachkontrolle ist unbedingt notwendig

Eine Nachkontrolle ist unbedingt erforderlich, da diese Abtreibungspille keine 100%ige Wirksamkeit aufweist. Ein Schwangerschaftsabbruch kann Komplikationen zur Folge haben, außerdem können psychische Folgen auftreten. Eine intensive Beratung und gegebenenfalls eine professionelle Nachbetreuung ist deshalb empfehlenswert.

In Österreich wird der Schwangerschaftsabbruch nach §97 des Strafgesetzbuches geregelt. Er ist in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft (12. Schwangerschaftswoche) straffrei. Die Frist beginnt mit der Einnistung (Nitration) der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Zudem muss sich die Schwangere zuvor durch einen Arzt/Ärztin Ihrer Wahl beraten lassen. Der eigentliche Abbruch muss ebenfalls durch einen Arzt/Ärztin erfolgen und kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.

In Deutschland erfolgt die Regelung durch §218 des Strafgesetzbuchs. Danach ist der Schwangerschaftsabbruch im Allgemeinen rechtswidrig. Es gelten jedoch folgende Unterscheidungen: der Abbruch erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren, nachdem Sie die Teilnahme an einer so genannten Schwangerschaftskonfliktberatung nachgewiesen hat. Auch hier ist dies zulässig bis zur zwölften Schwangerschaftswoche (vierzehn Wochen ab dem ersten Tag nach der letzten Regelblutung).

Das gleiche gilt, wenn die Zeugung des Kindes durch Vergewaltigung oder eine vergleichbare sexuelle Straftat erfolgt ist. Ein weiterer Grund ist, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht oder wenn die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter derart gefährdet ist, dass die Gefahr nur durch eine Abtreibung gebannt werden kann. Dies ist nicht zeitlich gebunden. Die Beurteilung muss durch einen unabhängigen Arzt erfolgen, der den Abbruch selbst aber nicht durchführen darf. Ein Abbruch aufgrund einer massiven Fehlbildung des Kindes, die aber die Mutter nicht gefährdet, ist rechtswidrig.

Wenn Frauen ungewollt schwanger werden, steht Ihnen ein schwerer Entscheidungsprozess für oder gegen das Kind bevor. In den meisten Fällen merken Frauen sehr schnell, dass sie schwanger sind. Die Blutung bleibt aus, Ihnen wird morgens schnell übel und sie fühlen sich müde. Anhand moderner Schwangerschaftstests und mit einer Ultraschalluntersuchung können Sie schon kurz nach der letzten Blutung ein exaktes Ergebnis erwarten. Wenn Sie erfahren, dass Sie schwanger sind, suchen Sie möglichst bald das Gespräch mit dem Vater des Kindes oder Ihrer Familie oder Freunden und Vertrauten. Möchten Sie dies nicht tun, können Sie sich auch an Ihren Arzt/Ihre Ärztin, eine spezielle Beratungsstelle oder eine Psychotherapeutin wenden. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie auch im Telefonbuch oder im Internet. Machen Sie sich bewusst, dass Sie, egal wie Ihre persönliche Situation aussieht, die Entscheidung über einen Abbruch nicht allein treffen müssen.

 

Methoden für den Schwangerschaftsabbruch

Die am meisten angewandte Methode des Abbruchs ist die Absaugung. Sie kann ab der sechsten Schwangerschaftswoche angewandt werden. Diese erfolgt entweder unter lokaler Betäubung oder unter Vollnarkose. Der Gebärmutterhals wird mit speziellen Metallstäbchen geweitet, die Leibesfrucht wird mittels einer Saugcurette abgesaugt, die Schleimhaut wird bei Bedarf mit einer stumpfen Curette gelöst. Die Nachuntersuchung erfolgt mittels Ultraschall. Unter professionellen Bedingungen kommt es nur in seltenen Fällen zu Komplikationen. Nach dem Eingriff kann die Gebärmutter krampfen, die Schmerzen sind ähnlich, wie mittlere Menstruationsbeschwerden und können mit leichten Medikamenten behandelt werden.

Die Ausschabung mit der scharfen Curettage wird nur noch sehr selten angewandt. Nur dann, wenn andere Methoden nicht vollständig wirksam sind. Eine weitere Methode ist die Abtreibungspille mit dem Wirkstoff Mifepriston – geführt unter dem Namen Mifegyne oder RU 486. Dieses Medikament kann in den ersten 49 Tagen nach der letzten Blutung angewandt werden. Jedoch nur, wenn die Frau unter 35 Jahre alt ist, weniger als zehn Zigaretten am Tag raucht und keine Blutungsstörungen oder starkes Asthma vorliegen. Die Schwangerschaft muss auch hier mit Ultraschall nachgewiesen werden. Die Behandlung erfolgt über mehre Tage. Das Hormon Progesteron führt zur Öffnung des Muttermundes. Nach zwei, drei Tagen wird Prostaglandin eingenommen. Dies führt zum Zusammenziehen der Gebärmutter, die Frucht wird mit der Schleimhaut ausgestoßen. Dies ist mit einem Spontanabort oder einer sehr starken Blutung zu vergleichen. Die Behandlung mit Mifegyne darf nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Etwa zwei Wochen danach ist eine Kontrolluntersuchung erforderlich, um festzustellen ob Gewebereste zurück geblieben sind. Nach jedem dieser Eingriffe sollte die Frau bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie eine Woche frei von Blutungen ist, weder schwimmen oder ein Vollbad nehmen. Zudem sollten keine Fremdkörper in die Scheide eingeführt werden. Dies gilt auch für Geschlechtsverkehr.

Die nächste reguläre Blutung setzt etwa vier bis sechs Wochen nach dem Eingriff ein. Auch wenn Sie sich bewusst für einen Abbruch entschieden haben, bedeutet dies doch eine starke körperliche und seelische Beanspruchung. Es ist wichtig, dass Sie das Geschehene verarbeiten. Da ein Schwangerschaftsabbruch immer eine Auseinandersetzung mit verschiedenen ethischen Gesichtspunkten und Meinungen bedeutet, wird empfohlen das Gespräch mit einem professionellen Ansprechpartner zu führen. Dies kann mit einem Therapeuten sein, in einer Selbsthilfegruppe oder wenn gewünscht in einem anonymen Forum im Internet. Mögliche Gesundheitsrisiken sind Blutungen, Infektionen und Verletzungen der Gebärmutter, die eine weitere Schwangerschaft verhindern können. Lassen Sie sich vor dem Eingriff ausführlich über Methode und Gefahren beraten. Generell steht einer erneuten Schwangerschaft nach einem Abbruch nichts im Wege. Sorgen Sie unbedingt für eine wirkungsvolle Verhütungsmethode, da Sie bereits vor den neu einsetzenden Blutungen wieder schwanger werden können.

 

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch müssen in Österreich, außer bei einem medizinisch erforderlichen Abbruch, von der betroffenen Frau selbst getragen werden. Je nach Methode betragen die Kosten zwischen € 280,- und € 870,-.

 

Autor: Redaktion/Diana

Fotocredit: Vera Petrunina; fizkes/Shutterstock.com

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