Die zweite, im Mutter-Kind-Pass vorgesehene gynäkologische Untersuchung, sollte zwischen der 17. und der 20. Schwangerschaftswoche stattfinden. Zusätzlich ist eine interne Untersuchung, die in den Mutter-Kind-Pass eingetragen wird und in der Zeit zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Die interne Untersuchung sollten Sie von Ihrem Hausarzt vornehmen lassen. Untersucht wird der Nasen- und Rachenraum, die Zähne, der Hals, die Herz-Kreislauf-Funktion, wie auch bei jeder anderen Untersuchung wird auch hier der Blutdruck gemessen, die Lunge, die Haut und die Extremitäten werden bei dieser Untersuchung ebenfalls unter die Lupe genommen. Am Ende der Untersuchung wird ein Gesamtbefund eingetragen, der in 90% aller Fälle unbedenklich und völlig normal ist (es sei denn es ist im Vorfeld bereits eine, die oben genannten Körperregionen betreffende, Krankheit bekannt)
2. Mutter-Kind-Pass Untersuchung und Ultraschalluntersuchung
In der 18.-22. SSW ist dann die nächste Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen werden im Einlegeblatt dokumentiert. Die Kurven, die hier eingetragen sind, entsprechen dem Kopfumfang und dem Bauchumfang. Am Verlauf der Kurve erkennt man gut das Wachstumsverhalten des Kindes. Im unteren Abschnitt werden wichtige Messparameter eingetragen. Dabei bedeuten die Abkürzungen folgendes: FW (Fruchtwassermenge), PL (Plazenta), HA (Herzaktion), BIP (Kopfdurchmesser), AD (Bauchdurchmesser), FL (Oberschenkelknochenlänge). Rechts oben sind die verschiedenen Organe aufgelistet. Sind diese vorhanden und in Ordnung, so werden Sie mit o.B. (heißt: ohne auffälligen Befund) vermerkt.
Bei dieser wichtigen Ultraschalluntersuchung wird nach Auffälligkeiten beim Kind gesucht. Es werden Gehirn, Gesicht, Wirbelsäule, Herz – Lunge, Bauchwand, Nieren und Blase, sowie das Skelettsystem beurteilt. Besonders ausführlich wird dabei das kindliche Herz untersucht, da kindliche Herzfehler mit Abstand den größten Anteil an allen kindlichen Fehlbildungen ausmachen. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass auch bei optimaler Qualifikation des Untersuchers und bester Geräteausstattung nicht alle diagnostizierbaren Veränderungen beim Kind, zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft erkannt werden können. Die Erkennungsrate von nachweisbaren Auffälligkeiten liegt bei dieser Untersuchung bei etwa 80-90 Prozent. Während der Untersuchung wird Ihnen so viel wie möglich auch detailliert gezeigt.
Autor: Redaktion/Katrin
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